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Was ist KV-Connect?


KV-Connect ist ein Kommunikationsdienst, der aus medizinischer Software heraus direkt für den Austausch medizinischer Daten genutzt werden kann.

KV-Connect bietet zwei Schnittstellen an (Mail-Schnittstelle über POP3 und SMTP sowie REST-Schnittstelle), die alternativ angesprochen werden können.



Was heißt Anbindung?


KV-Connect ist keine eigenständige, für den Benutzer sichtbare Software, sondern ein Kommunikationsdienst, der den Datenaustausch zwischen Systemen ermöglicht und diesen Systemen dazu verschiedene Schnittstellen anbietet. KV-Connect bietet seine Dienste entweder über einen lokal im Hintergrund laufenden Kommunikations-Client an oder direkt über eine Server-Schnittstelle zum KV-Connect Server, der die eigentliche Nachrichten-Drehscheibe bildet.

KV-Connect kann also immer nur in Kombination mit einer dafür vorbereiteten medizinischen Software (Praxis- oder Klinik-Informationssystem o.ä.) genutzt werden und wird auch nur über die Anbieter solcher Softwarelösungen bereitgestellt.



Regeln für die Anbindung


Um eine echte Interoperabilität zwischen Systemen herstellen zu können und um sicherheitstechnische Erfordernisse durchzusetzen, sind für die Anbindung von medizinischer Software an KV-Connect eine Reihe elementarer Forderungen zu erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel, dass KV-Connect-Nachrichten grundsätzlich bestimmten "Anwendungen" zuzuordnen sind, dass das sendende System identifizierbar ist, dass der ordnungsgemäße Umgang mit kryptographischen Komponenten gewährleistet ist, dass erforderliche Updates rechtzeitig verfügbar sind und dass die Einrichtung und Nutzung des Dienstes für den Anwender angemessen unterstützt wird.



Prüfung der Regeln


Um die Einhaltung der Regeln für die Anbindung an KV-Connect sicherzustellen, müssen (seit 2020) alle Softewarehäuser für ihre Systeme ein "Audit Anbindung an KV-Connect" absolvieren, in dem sie nachweisen, dass das jeweilige System die Anforderungen an diese Anbindung erfüllt.

Das Absolvieren dieses Audits ist für alle Softwaresysteme (seit Anfang 2020) zwingende Voraussetzung für die Zulassung durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung für die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen sowie für alle Anwendungen der kv.digital, die den Übertragungsdienst KV-Connect nutzen.




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