
Wer kann teilnehmen?
Die Nutzung der Schnittstelle des 116117 Terminservice steht allen offen, denen die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Nutzung der im elektronischen System nach § 370a Absatz 1 Satz 1 SGB V bereitgestellten Informationen über die Vermittlung von Behandlungsterminen und telemedizinischen Leistungen über eine Schnittstelle ermöglicht. Dies umfasst: 1. Natürliche Personen: z.B. einzelne Ärzte und Psychotherapeuten, andere Gesundheitsdienstleister aber letztendlich auch alle anderen Personen, die Behandlungstermine und telemedizinische Leistungen vermitteln möchten.
2. Juristische Personen: z.B. Unternehmen und Organisationen, die im Gesundheitswesen, aber letztendlich auch in allen anderen Branchen tätig sind und Behandlungstermine und telemedizinische Services vermitteln möchten.
3. Personengesellschaften: z.B. Gemeinschaftspraxen und andere Zusammenschlüsse von Gesundheitsdienstleistern, die Behandlungstermine und telemedizinische Leistungen vermitteln wollen.
4. Vereinigungen: z.B. Krankenkassen, Verbände und andere Zusammenschlüsse im Gesundheitswesen, die Versicherten die Vermittlung von Behandlungsterminen und telemedizinische Leistungen anbieten.
Die Nutzung der Schnittstelle setzt eine erfolgreiche Zertifizierung der Umsetzung der Vorgaben zu Nutzung der Schnittstelle bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung voraus.
Nach erfolgreicher Integration der Schnittstelle in die eigene Software können die Anbieter direkt auf die im 116117 Terminservice verfügbaren Termine zugreifen und diese an gesetzlich Versicherte vermitteln.Diese Initiative bietet eine hervorragende Möglichkeit, die Reichweite, Effizienz und den Zugang zu medizinischer Versorgung zu verbessern. |