Der Begriff eDokumentation steht für das elektronische Dokumentieren in der Qualitätssicherung. In der Qualitätssicherung wird es immer öfter notwendig, dass die Dokumentation elektronisch erfolgt.
Es existieren mehrere Wege für teilnehmende Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen in der Qualitätssicherung elektronisch zu dokumentieren:
Für Leistungsbereiche, an denen viele Ärzt:innen teilnehmen, wie Disease-Management-Programme und Früherkennungskoloskopien, haben fast alle Hersteller von Praxissoftwaresystemen Angebote für die vorgeschriebenen Dokumentationsbögen für ihre Programme entwickelt. Mittlerweile werden jedoch immer mehr Qualitätssicherungsvereinbarungen auch für Leistungsbereiche entwickelt, die nur wenige Vertragsärzt:innen betreffen. Softwarehersteller sind nicht verpflichtet, entsprechende Softwarelösungen anzubieten. Aus diesen Gründen haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) beschlossen, ergänzend zum Angebot der Softwarehersteller, ein bundesweit verfügbares Online-Portal anzubieten. Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen können direkt auf das Portal zugreifen und elektronisch dokumentieren.
Das bundesweite Online-Portal ist im Sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (SNK) verfügbar. Der Zugang erfolgt über einen KV-SafeNet- oder einen KV-FlexNet-Anschluss. Damit wird eine größtmögliche Datensicherheit garantiert.
Wer kann das eDoku-Portal nutzen?
Einige KVen bieten eigene Lösungen zur Online-Dokumentation an. Fragen Sie Ihre KV, ob sie die Anbindung an das Portal unterstützt oder eine andere Dokumentationslösung zur Verfügung stellt.
Um Ärzt:innen die Dokumentation in ihrer gewohnten Softwareumgebung zu ermöglichen, bietet das eDoku-Portal eine Schnittstelle zu KV-Connect an, um die geforderten Angaben aus der Praxisverwaltungssoftware zu übertragen. Fragen Sie Ihren Softwareanbieter, ob er die Anbindung an das Portal unterstützt oder eine andere Lösung anbietet.
Einige Softwarehersteller bieten eigene Dokumentationslösungen an. Fragen Sie Ihren Softwareanbieter, ob er eine eigene Lösung anbietet oder eine andere Lösung unterstützt.
Jede niedergelassene Ärztin oder jeder niedergelassene Arzt oder Psychotherapeut:in kann die eDokumentation nutzen. Voraussetzung ist, dass die zuständige Kassenärztliche Vereinigung die Datenannahme mit der eDokumentation anbietet.
Weitere Informationen zu eDokumentation und zum eDoku-Portal finden Sie auf der Themenseite der KBV.
Die Anwendung kann in Verbindung mit dem Kommunikationsdienst KV-Connect genutzt werden.
In naher Zukunft steht die Anwendung eDokumentation im Rahmen von KIM zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt können auch eDokumentationen über diesen Kommunikationsdienst versendet werden.
Für die Anwendung eDokumentation stellt die kv.digital GmbH kein Audit zur Verfügung. Fragen Sie Ihren Softwareanbieter, ob er die eDokumentation unterstützt.