„eHKS“ ist die Abkürzung für „elektronische Dokumentation Hautkrebsscreening“. Das Hauptanliegen der elektronischen Dokumentation Hautkrebsscreening ist, Hautkrebserkrankungen frühzeitig zu erkennen, zu behandeln und damit die Mortalität und Morbidität zu senken. Auf Grundlage der Früherkennungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist seit 2009 die Dokumentation ausschließlich in elektronischer Form möglich.
Bisher steht die Anwendung eHKS nur für die Nutzung mit dem Kommunikationsdienst KV-Connect zur Verfügung. In naher Zukunft steht die Anwendung eHKS im Rahmen von KIM zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt können eHKS-Dokumentationen auch über diesen Kommunikationsdienst verschickt werden.
Niedergelassene Vertragsärzt:innen können ihre eHKS-Dokumentationen zur zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung schicken. Voraussetzung ist, dass die zuständige Kassenärztliche Vereinigung die Datenannahme von eHKS über einen Kommunikationsdienst anbietet.
Um eHKS in ihrem Portfolio anbieten zu können, müssen Softwareanbieter die korrekte Unterstützung der Anwendung in einem Audit der kv.digital nachweisen. Alle Softwareanbieter, welche die Berechtigung zur Nutzung erworben haben, finden Sie in unserem Audit-Register.