Labordatenkommunikation – die Herausforderungen

Bei der Labordatenkommunikation – zwischen Fachärzt:innen für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Transfusionsserologie, Zytologie oder Pathologie und den an sie überweisenden Ärzt:innen – gibt es vielfältige Herausforderungen.

Der Auftrag für eine laboratoriumsmedizinische Untersuchung sollte alle notwendigen Informationen enthalten, die es den Fachärzt:innen  im Labor ermöglichen, qualitativ hochwertige Befunde unter Berücksichtigung aller relevanten Patienteninformationen zu erstellen.

Der Befund (das Ergebnis der Arbeit im Labor) sollte technisch so erstellt werden können, dass das Softwaresystem der anfordernden Ärztin oder des anfordernden Arztes diesen weitgehend automatisiert in die Patientenakte einpflegen kann.

Die Labordatenkommunikation ist mit Abstand der Bereich in der vertragsärztlichen Kommunikation mit den meisten Kommunikationsvorgängen.

Bei den Auftrags- und Befunddaten handelt es sich um besonders schützenswerte Sozialdaten. Für die elektronische Übertragung erfordern die Vorgaben für die Datensicherheit und den Datenschutz bei der Übertragung von Sozialdaten besondere Sicherheitsvorkehrungen.

Welche Anforderungen an Labordatenkommunikation gibt es?

Strukturierte Daten

Für eine moderne und effiziente Labordatenkommunikation müssen Daten strukturiert zwischen den verwendeten Datenverwaltungssystemen übertragen werden. Die Strukturierung der Daten meint hier vor allem das Definieren von eindeutigen Kennungen für standardisierbare Datenfelder. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass die unterschiedlichen Systeme der Kommunikationspartner nahtlos zusammenarbeiten können.

Um dieser Anforderung gerecht zu werden, haben der Qualitätsring Medizinische Software e. V. (QMS) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gemeinsam die Datensatzbeschreibung LDT 3 (LDT = Labordatentransfer) entwickelt. Damit auch die abrechnungsbegründenden Unterlagen elektronisch übertragen werden können, wurden folgende digitale Muster durch die KBV entwickelt und in den Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) Anlage 2b aufgenommen:

Muster 10
  Überweisungsschein für laboratoriumsmedizinische Untersuchungen
Muster 10A
  Anforderungsschein von Laboruntersuchungen bei Laborgemeinschaften

Mit welchen Kommunikationsdiensten können die Labordaten-Anwendungen LDT-Auftrag und LDT-Befund genutzt werden?

Die Labordaten-Anwendungen können in Verbindung mit dem Kommunikationsdiensten KV-Connect und KIM genutzt werden.


Datensicherheit/Datenschutz 

Daten sind schützenswerte Güter, die nur beschränkt und kontrolliert genutzt werden dürfen. Daher ist die Einhaltung von Datensicherheit und Datenschutz bei der Labordatenkommunikation eine Grundvoraussetzung. Nur autorisierte Benutzer oder Programme dürfen auf die sensiblen Informationen zugreifen. Folgende Schutzziele müssen deshalb eingehalten werden:

• Vertraulichkeit
• Integrität
• Verfügbarkeit

Im Kontext der laboratoriumsmedizinischen Versorgung finden an jedem Arbeitstag in Deutschland im Schnitt eine Million Kommunikationsvorgänge statt. Die eingesetzten Kommunikationssysteme müssen sicherstellen, dass die Daten die Empfänger schnell, sicher und verlässlich erreichen. Nur so können Proben so schnell wie möglich analysiert und mit der Behandlung der Patienten begonnen werden.

Welche Softwareanbieter unterstützen die die Labordaten-Anwendungen?

Um LDT-Auftrag und/oder LDT-Befund in ihrem Portfolio anbieten zu können, müssen Softwareanbieter die korrekte Unterstützung der Anwendungen in einem Audit der kv.digital nachweisen. Alle Softwareanbieter, welche die Berechtigung zur Nutzung erworben haben, finden Sie in unserem Audit-Register.


LDT-Auftrag

Ein Auftrag für eine laboratoriumsmedizinische Untersuchung sollte alle notwendigen Informationen enthalten, die es Fachärzt:innen ermöglicht, qualitativ hochwertige Befunde unter Berücksichtigung aller relevanten Patienteninformationen zu erstellen.

Für eine strukturierte und damit maschinell auswertbare Übermittlung der notwendigen Informationen wurde die Datensatzbeschreibung LDT komplett überarbeitet und Anfang 2016 in der Version 3 in Kraft gesetzt.

Als abrechnungsbegründende Unterlage für den Auftrag können seit dem 01.07.2017 digitale Muster verwendet werden. Durch die Definition von digitalen Mustern in der Anlage 2b des BMV-Ä wurde die Möglichkeit geschaffen, den gesamten Workflow der Auftragserstellung, Übermittlung und Auftragsannahme von Laboranforderungen medienbruchfrei elektronisch abzubilden.


LDT-Befund

Befunde (die Ergebnisse von laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen und laborärztlichen Beurteilungen) müssen so schnell wie möglich an die beauftragenden Ärzt:innen übermittelt werden. Nur so ist es möglich, notwendige Behandlungsmaßnahmen für die Weiterbehandlung der Patient:innen zeitnah einleiten zu können. Hierbei ist eine eindeutige Zuordnung der Befunde zu den Patient:innen sowie eine korrekte Übermittlung aller befundrelevanten Daten (z. B. Normbereiche, Grenzwerte, Untersuchungsmethoden und Hinweise) von entscheidender Bedeutung.

Die Anfang 2016 in der Version LDT 3 in Kraft gesetzte Datensatzbeschreibung bildet ebenfalls die Grundlage für eine strukturierte und damit maschinell auswertbare Übermittlung der Befunddaten.