Was sind Digitale Muster?

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben gemeinsam digitale Muster erarbeitet, die für bestimmte Anwendungsfälle in der vertragsärztlichen Versorgung genutzt werden können. Die Muster sind in Anlage 2b des Bundesmantelvertrages-Ärzte (BMV-Ä) beschrieben:

• Muster 6: Überweisungsschein (Anwendungsfälle sind im BMV-Ä geregelt)
• Muster 10: Überweisungsschein für laboratoriumsmedizinische Untersuchungen
• Muster 10A: Anforderungsschein von Laboruntersuchungen bei Laborgemeinschaften
• Muster 39: Krebsfrüherkennung Zervix-Karzinom

Die Muster können digital erstellt und ausgetauscht werden (siehe Anlage 2b des BMV-Ä). Auf diese Weise wird eine durchgängig digitale Kommunikation für die beschriebenen UseCases ermöglicht, Medienbrüche beseitigt und die Patientensicherheit verbessert.

Mit welchen Kommunikationsdiensten können Digitale Muster genutzt werden?

Die Anwendung Digitale Muster kann in Verbindung mit den Kommunikationsdiensten KV-Connect und KIM genutzt werden.





Welche Anforderungen gibt es für die Nutzung von Digitalen Mustern?

Das Erstellen und Auslesen digitaler Muster kann nur mit einer von der KBV zertifizierten Praxissoftware erfolgen. Für das Signieren der digitalen Muster 6, 10 und 39 benötigen Ärzte zudem Folgendes:

• einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA)
• ein Kartenterminal, das den eHBA einlesen kann
• eine Signatursoftware

Für den Versand von sensiblen Sozialdaten müssen sichere Kommunikationsdienste verwendet werden. Dazu wurden in der Anlage 2b des BMV-Ä detaillierte Angaben definiert:

  1. Während der Datenübermittlung müssen die Übertragungsinhalte mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vor den Zugriffen Unbefugter geschützt sein. Die Entschlüsselung darf nur durch die beabsichtigte Empfängerin oder den beabsichtigten Empfänger möglich sein.
  2. Während der Datenübermittlung dürfen die Übertragungsinhalte nicht unbemerkt verändert werden können. Aus diesem Grund muss eine elektronische Transportsignatur eingesetzt werden.
  3. Für Transport-Verschlüsselung und -Signatur müssen geeignete, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfohlene Verfahren verwendet werden.
  4. Meta-Informationen ermöglichen oder steuern die korrekte Übermittlung der Übertragungsinhalte. Dazu zählen z. B. Informationen zu Absender:in und Empfänger:in. Diese Metadaten gehören nicht zu den in 1. definierten Übertragungsinhalten.
  5. Der Übermittlungsweg muss eine eindeutige Identifizierung von Absender:in und Empfänger:in gewährleisten.

All diese Anforderungen werden durch die Kommunikationsdienste der kv.digital GmbH erfüllt. Aus diesem Grund wurde ein Anwendungsdienst durch die kv.digital GmbH spezifiziert, der es ermöglicht, die digitalen Muster der vertragsärztlichen Versorgung entsprechend den Vorgaben des BMV-Ä zu übermitteln.

Welche Softwareanbieter unterstützen die Anwendung Digitale Muster?

Um Digitale Muster in ihrem Portfolio anbieten zu können, müssen Softwareanbieter die korrekte Unterstützung der Anwendung in einem Audit der kv.digital nachweisen. Alle Softwareanbieter, welche die Berechtigung zur Nutzung erworben haben, finden Sie in unserem Audit-Register.

Wie werden welche Daten mit wem ausgetauscht?

Arztpraxen, Labore und Einrichtungen im Gesundheitswesen können einzelne, ausgewählte digitale Muster an andere Arztpraxen, Labore und Einrichtungen im Gesundheitswesen senden.


Kann der Empfang eines DiMus bestätigt werden?

Versender:innen von Digitalen Mustern haben die Möglichkeit, eine Empfangsbestätigung von der Empfängerin oder Empfänger anzufordern. Ob diese versendet wird, kann die Empfängerin oder der Empfänger der Nachricht in ihren/seinen Einstellungen festlegen.