Das „Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen“ (LZG.NRW) erfasst die durchgeführten Kinder-Früherkennungsuntersuchungen in Nordrhein-Westfalen. Für jedes Kind, das an einer Früherkennungsuntersuchung (U5 bis U9) teilgenommen hat, übersendet die Praxis eine papierne Bestätigung.
Seit 2012 können diese Früherkennungsmeldungen auch als elektronische Datensätze an das LZG.NRW übermittelt werden.
Die Anwendung kann in Verbindung mit dem Kommunikationsdienst KV-Connect genutzt werden.
Die Anwendung steht ausschließlich für Ärzt:innen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung und ist für Ärzt:innen nutzbar, die U-Untersuchungen durchführen.
Die eingesetzte Software muss die Anwendung U-Teilnahme unterstützen.
Für die Anwendung U-Teilnahme gibt es bisher kein Audit-Verfahren.
Die Anwendung wird bisher von den Systemen
unterstützt.
Kinderärzt:innen und Hausärzt:innen, die Versorgeuntersuchungen für Kinder durchführen, können die entsprechenden Bestätigungen auf elektronischem Weg direkt an die zuständige Sozialbehörde (NRW: Landeszentrale für Gesundheit NRW) übermitteln.