Was ist "U-Teilnahme"?

Das „Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen“ (LZG.NRW) erfasst die durchgeführten Kinder-Früherkennungsuntersuchungen in Nordrhein-Westfalen. Für jedes Kind, das an einer Früherkennungsuntersuchung (U5 bis U9) teilgenommen hat, übersendet die Praxis eine papierne Bestätigung.

Seit 2012 können diese Früherkennungsmeldungen auch als elektronische Datensätze an das LZG.NRW übermittelt werden.


Für welche Kommunikationsdienste steht die Anwendung U-Teilnahme zur Verfügung?

Die Anwendung kann in Verbindung mit dem Kommunikationsdienst KV-Connect genutzt werden.



Welche Voraussetzungen müssen für die Nutzung der Anwendung U-Teilnahme erfüllt sein?

Die Anwendung steht ausschließlich für Ärzt:innen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung und ist für Ärzt:innen nutzbar, die U-Untersuchungen durchführen.

Die eingesetzte Software muss die Anwendung U-Teilnahme unterstützen.


Welche Softwareanbieter unterstützen die Anwendung U-Teilnahme?

Für die Anwendung U-Teilnahme gibt es bisher kein Audit-Verfahren.

Die Anwendung wird bisher von den Systemen

unterstützt.

Wer tauscht welche Daten mit wem aus?

Kinderärzt:innen und Hausärzt:innen, die Versorgeuntersuchungen für Kinder durchführen, können die entsprechenden Bestätigungen auf elektronischem Weg direkt an die zuständige Sozialbehörde (NRW: Landeszentrale für Gesundheit NRW) übermitteln.