ePVS ist ein sicherer Weg, Abrechnungsdaten der Privatliquidation einfach und bequem aus der Anwendung heraus an seinen Abrechnungsdienstleister über einen sicheren Kommunikationsdienst zu übertragen.
Die Anwendung ePVS steht nur für die Nutzung mit dem Kommunikationsdienst KV-Connect zur Verfügung.
Erste Voraussetzung: Ihr zuständiger Abrechnungsdienstleister muss die Übertragung von ePVS via KV-Connect unterstützen.
Neben den direkt erreichbaren Privatverrechnungsstellen sind über das indirekte Verfahren der ePVS-Spezifikation nach kurzer (einmaliger) Benachrichtigung von PADline folgende weitere private Abrechnungsstellen am Verfahren beteiligt und erreichbar: PVS Bremen, PVS Niedersachsen, PADline, PVS Westfalen-Nord, PVS Westfalen-Süd, PVS Sachsen, PVS Limburg-Lahn, PVS Mosel-Saar, PVS Südwest, Aev München, PVS Südbaden, PVS Schleswig-Holstein/Hamburg, PVS Rhein-Ruhr, PVS Büdingen, PVS Baden-Würtemberg, PVS Verbandsgeschäftsstelle Berlin, ARC Abrechnungs-Centrum Dr. Pellengahr e.K., BFS health finance GmbH, DZR-Deutsches zahnärztliches Rechenzentrum GmbH, EOS Health Honorarmanagement AG, ZA-Zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft AG, mediserv Abrechnung und Service für Heilberufe GmbH, PAS Dr. Hammerl GmbH & Co. KG
Zweite Voraussetzung: Sofern Ihre Abrechnungsstelle die Übertragung von ePVS via KV-Connect unterstützt, benötigen Sie einen Zugang zum Sicheren Netz der KVen (SNK).
Um ePVS in ihrem Portfolio anbieten zu können, müssen Softwareanbieter die korrekte Unterstützung der Anwendung in einem Audit der kv.digital nachweisen. Alle Softwareanbieter, welche die Berechtigung zur Nutzung erworben haben, finden Sie in unserem Audit-Register.
Bei ePVS werden Abrechnungsdaten vom Arzt an den jeweiligen Abrechnungsdienstleister übertragen.