Was ist ePVS?

ePVS ist ein sicherer Weg, Abrechnungsdaten der Privatliquidation einfach und bequem aus der Anwendung heraus an seinen Abrechnungsdienstleister über einen sicheren Kommunikationsdienst zu übertragen.

Für welche Kommunikationsdienste steht die Anwendung ePVS zur Verfügung?

Die Anwendung ePVS steht nur für die Nutzung mit dem Kommunikationsdienst KV-Connect zur Verfügung.


Welche Voraussetzungen müssen für die Nutzung der Anwendung ePVS erfüllt sein?

Erste Voraussetzung: Ihr zuständiger Abrechnungsdienstleister muss die Übertragung von ePVS via KV-Connect unterstützen.

Neben den direkt erreichbaren Privatverrechnungsstellen sind über das indirekte Verfahren der ePVS-Spezifikation nach kurzer (einmaliger) Benachrichtigung von PADline folgende weitere private Abrechnungsstellen am Verfahren beteiligt und erreichbar: PVS Bremen, PVS Niedersachsen, PADline, PVS Westfalen-Nord, PVS Westfalen-Süd, PVS Sachsen, PVS Limburg-Lahn, PVS Mosel-Saar, PVS Südwest, Aev München, PVS Südbaden, PVS Schleswig-Holstein/Hamburg, PVS Rhein-Ruhr, PVS Büdingen, PVS Baden-Würtemberg, PVS Verbandsgeschäftsstelle Berlin, ARC Abrechnungs-Centrum Dr. Pellengahr e.K., BFS health finance GmbH, DZR-Deutsches zahnärztliches Rechenzentrum GmbH, EOS Health Honorarmanagement AG, ZA-Zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft AG, mediserv Abrechnung und Service für Heilberufe GmbH, PAS Dr. Hammerl GmbH & Co. KG

Zweite Voraussetzung: Sofern Ihre Abrechnungsstelle die Übertragung von ePVS via KV-Connect unterstützt, benötigen Sie einen Zugang zum Sicheren Netz der KVen (SNK).


Unterstützung der Anwendung ePVS durch Softwareanbieter

Um ePVS in ihrem Portfolio anbieten zu können, müssen Softwareanbieter die korrekte Unterstützung der Anwendung in einem Audit der kv.digital nachweisen. Alle Softwareanbieter, welche die Berechtigung zur Nutzung erworben haben, finden Sie in unserem Audit-Register.

Wer tauscht welche Daten mit wem aus?

Bei ePVS werden Abrechnungsdaten vom Arzt an den jeweiligen Abrechnungsdienstleister übertragen.