Um die Einhaltung der Regeln für die Anbindung an KV-Connect sicherzustellen, müssen (seit 2020) alle Softewarehäuser für ihre Systeme ein "Audit Anbindung an KV-Connect" absolvieren, in dem sie nachweisen, dass das jeweilige System die Anforderungen an diese Anbindung erfüllt.
Das Absolvieren dieses Audits ist für alle Softwaresysteme (seit Anfang 2020) zwingende Voraussetzung für die Zulassung durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung für die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen sowie für alle Anwendungen der kv.digital, die den Übertragungsdienst KV-Connect nutzen.