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Anwendungen

Damit Interoperabilität beim Austausch von Daten zwischen den verschiedensten eingesetzten Software-Systemen erreicht werden kann, ist es erforderlich, Vorgaben für die zu übertragenden Daten und den Umgang mit diesen Daten im empfangenden System zu beschreiben.
Die kv.digital spezifiziert daher verschiedene Fachanwendungen.


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Allgemeingültige Informationen zu allen Anwendungen




Welche Kosten fallen für die Nutzung der Anwendungen an?

Die kv.digital GmbH stellt die Spezifikationen zu allen Anwendungen jedem interessierten Softwareanbieter kostenlos zur Verfügung. Die Softwareanbieter ihrerseits bieten sehr unterschiedliche Preismodelle dazu an, wie sie den Implementierungsaufwand für die verschiedenen Anwendungen auf ihre Software- und Supportkosten umlegen. Diese Preismodelle können aufgrund ihrer Komplexität und Vielfalt hier nicht dargestellt werden. Fragen Sie daher bitte direkt bei Ihrem Softwareanbieter nach.

Welche Softwaresysteme unterstützen welche Anwendungen?

Die kv.digital bietet den Softwarehäusern ein freiwilliges und kostenloses Audit an. Mit diesem kann die korrekte Umsetzung jeder Anwendung überprüft und bestätigt werden. Eine Übersicht, welche Softwarehäuser die Audits zu welchen Fachanwendung erfolgreich absolviert haben, finden Sie in unserem Audit-Register.

Wie können Anwendungen mittels KV-Connect genutzt werden?

Um Nachrichten über den Kommunikationsdienst KV-Connect zu versenden, ist eine Registrierung erforderlich. Für die Registrierung ist die jeweils für den Sitz der Ärztin oder des Arztes/Psychotherapeutin oder Psychotherapeuten zuständige Kassenärztliche Vereinigung verantwortlich (siehe Teilnahme/Registrierung im Bereich KV-Connect).

Wie können Anwendungen mittels KIM genutzt werden?

Die Übersicht der Anwendungen, die mittels KIM genutzt werden können, finden Sie unter dem Link KIM-Anwendungen.




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Für verschiedene Anwendungsszenarien wurden unterschiedliche KV-Connect Anwendungen von der KV Telematik GmbH spezifiziert und den jeweiligen Primärsystemen (Praxisverwaltungs-, Labor- oder Krankenhausinformationssystem) kostenfrei zur Implementierung bereitgestellt:

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titleKV-Abrechnung 1-Click

Mit der 1-Click-Abrechnung via KV-Connect können niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten ihre Quartalsabrechnung direkt aus dem PVS an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) senden. Sie ist eine sichere Transportmöglichkeit für die Online-Quartalsabrechnung an die KV. Seit dem Sommer 2014 steht eine erweiterte Variante der 1-Click-Abrechnung 2.0 zur Verfügung. Damit ist auch der Versand von Testabrechnungen und signierten Sammelerklärungen möglich, sofern Ihre KV dies anbietet.

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titleElektronischer Arztbrief (eArztbrief)

Der eArztbrief über KV-Connect erlaubt eine schnelle, sichere und weitergehende Übermittlung qualitativ aussagekräftiger Informationen bis hin zu bewegten Bildsequenzen. Neben der Sicherheit kann durch die Nutzung des eArztbriefes auch die Wirtschaftlichkeit in der medizinischen Versorgung erhöht werden. 

eDMP

Die Disease-Management-Programme nach RSAV (Risikostrukturausgleich-Verordnung) wurden mit dem Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 10. Dezember 2001 eingeführt. Dies entsprach einem Vorschlag aus einem Gutachten von Karl Lauterbach und Eberhard Wille für die Verbände der Gesetzlichen Krankenversicherung.[2] Sie sind den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vorbehalten, da die Anzahl der am DMP teilnehmenden Patienten sich auf die Berechnung des Risikostrukturausgleichs auswirkte. Für eingeschriebene (d. h. teilnehmende) Versicherte wurden von 2003 bis 2008 neben den übrigen Versicherten eigene Profile gebildet, auf deren Basis ein gesonderter Ausgleich unter Berücksichtigung von durchschnittlichen Leistungsausgaben dieser Versichertengruppe stattfindet. Dies führte dazu, dass die Krankenkassen für solche eingeschriebenen Versicherten die Durchschnittsausgaben dieser Versichertengruppen aus dem RSA zugerechnet bekamen und nicht nur die wesentlich geringeren Zuweisungen, die sich aufgrund von Alter und Geschlecht ergaben. Die Indikationen, für die DMP nach RSAV durchgeführt werden können, werden vom Gesetzgeber festgelegt. Im Einzelnen sind dies zurzeit:

  • Brustkrebs
  • Diabetes mellitus Typ II
  • Koronare Herzkrankheit (KHK)
  • Diabetes mellitus Typ I
  • Chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen (COPD)
  • Asthma bronchiale

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