Was ist die eNachricht?

Neben dem Versand und Empfang von patientenbezogenen Daten (eArztbrief), gibt es weitere, vielfältige Informationen, die Ärzt:innen untereinander oder mit ihren Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) austauschen müssen. Alle Inhalte, die nicht bereits in veröffentlichten Spezifikationen der kv.digital GmbH beschrieben sind, können über die Anwendung eNachricht versendet werden.

eNachricht ermöglicht seinen Anwender:innen, Inhalte direkt aus ihren Primärsystemen (z. B. Praxisverwaltungssysteme) über einen sicheren Kommunikationsdienst zu senden und zu empfangen. Wie bei einem „normalen“ E-Mail-Programm können kurze Nachrichten, aber auch umfangreichere Dateien als Anlage versendet werden. eNachrichten können von der Nutzerin oder von dem Nutzer weitgehend „frei“ erstellt werden.


Mit welchen Kommunikationsdiensten kann die Anwendung eNachricht genutzt werden?

Die Anwendung eNachricht kann in Verbindung mit den Kommunikationsdiensten KV-Connect und KIM genutzt werden.



Wie werden welche Daten mit wem ausgetauscht?

Ärzt:innen können eNachrichten mit beliebigen Anhängen an Ihre Kolleg:innen oder auch die KVen senden. Die eNachrichten werden nach den allgemeingültigen Vorgaben für die Erstellung von E-Mails erstellt.

Welche Softwareanbieter unterstützen die Anwendung eNachricht?

Um eNachricht in ihrem Portfolio anbieten zu können, müssen Softwareanbieter die korrekte Unterstützung der Anwendung in einem Audit der kv.digital nachweisen. Alle Softwareanbieter, welche die Berechtigung zur Nutzung erworben haben, finden Sie in unserem Audit-Register.

Kann der Empfang einer eNachricht bestätigt werden?

Versender:innen von eNachrichten haben die Möglichkeit, eine Empfangsbestätigung von der Empfängerin oder vom Empfänger anzufordern. Ob diese versendet wird, kann die Empfängerin oder der Empfänger der Nachricht in ihren/seinen Einstellungen festlegen.