Schnittstelle in den 116117 Terminservice
zur Vermittlung von telemedizinischen Leistungen durch Dritte
Die kv.digital stellt gemäß § 370a Abs. 2 SGB V eine Schnittstelle in den 116117 Terminservice zur Verfügung, die es Drittanbietern ermöglicht, Termine für telemedizinische Leistungen zu vermitteln.
Die kv.digital ist eine 100%ige Tochter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und wurde von dieser mit der Umsetzung der Schnittstelle beauftragt. Nach einem Kommentierungsverfahren, in dem potentielle Dritte die Möglichkeit hatten, Feedback zur Umsetzung der Schnittstelle zu geben, wurde das Feedback in die Spezifikation eingearbeitet. Die finale Spezifikation wurde anschließend auf der ina-Plattform der gematik veröffentlicht. Die KBV hat gemäß § 370a Abs. 3 SGB V die Verfahrensordnung erstellt.
Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Gesundheitsversorgung durch moderne, digitale Lösungen zu verbessern.
Verfahrensordnung
Die Vorgaben zur Nutzung der neuen Schnittstelle sind seitens der KBV klar durch die Verfahrensordnung nach § 370a Abs. 3 SGB V zur Nutzung des elektronischen Systems zur Vermittlung telemedizinischer Leistungen durch Nutzer der Schnittstelle definiert. Durch die neue Schnittstelle können Drittanbieter ihren Nutzern schnellen und einfachen Zugang zu telemedizinischen Leistungen des 116117 Terminservice bieten, was insbesondere in Zeiten hoher Nachfrage und in ländlichen Gebieten von großem Vorteil ist.
→ Zur Verfahrensordnung
Gebührenverordnung
Hier können Sie die Gebührenverordnung § 370a Abs. 4 SGB V einsehen. Diese Gebührenverordnung trifft Regelungen zur Erhebung und Entstehung der Gebühren, bestimmt den Gebührenschuldner, regelt die Fälligkeit der Gebühren sowie den Säumniszuschlag. Es werden die einzelnen Gebühren- und Auslagentatbestände sowie die Höhe der jeweiligen Gebühren und Auslagen bestimmt.
→ Zur Gebührenverordnung
Wer kann teilnehmen?
Die Nutzung der Schnittstelle des 116117 Terminservice steht allen offen, denen die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Nutzung der im elektronischen System nach § 370a Abs. 1 S. 1 SGB V bereitgestellten Informationen über die Vermittlung telemedizinischer Leistungen über eine Schnittstelle ermöglicht. Dies umfasst:
1. Natürliche Personen: z.B. einzelne Ärzte und Psychotherapeuten, andere Gesundheitsdienstleister aber letztendlich auch alle anderen Personen, die telemedizinische Leistungen vermitteln möchten.
2. Juristische Personen: z.B. Unternehmen und Organisationen, die im Gesundheitswesen, aber letztendlich auch in allen anderen Branchen tätig sind und telemedizinische Services vermitteln möchten.
3. Personengesellschaften: z.B. Gemeinschaftspraxen und andere Zusammenschlüsse von Gesundheitsdienstleistern, die telemedizinische Leistungen vermitteln wollen.
4. Vereinigungen: z.B. Krankenkassen, Verbände und andere Zusammenschlüsse im Gesundheitswesen, die Versicherten die Vermittlung telemedizinischer Leistungen anbieten.
Die Nutzung der Schnittstelle setzt eine erfolgreiche Zertifizierung der Umsetzung der Vorgaben zu Nutzung der Schnittstelle bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung voraus.
Nach erfolgreicher Integration der Schnittstelle in die eigene Software können die Anbieter direkt auf die im 116117 Terminservice verfügbaren Termine zugreifen und diese an gesetzlich Versicherte vermitteln.
Diese Initiative bietet eine hervorragende Möglichkeit, die Reichweite und Effizienz telemedizinischer Angebote zu erhöhen und den Zugang zu medizinischer Versorgung zu verbessern.
Kontakt kv.digital
Für detaillierte Informationen und Unterstützung vor und während des gesamten Prozesses steht Ihnen das Support-Team der kv.digital unter 116117support@kv.digital jederzeit zur Verfügung. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie Zugang zu einem geschützten Bereich unseres Partnerportals. Dazu ist eine Registrierung im Partnerportal der kv.digital notwendig. Im geschützten Bereich erhalten Sie weitere Materialien und Informationen und können Ihre individuellen Fragen über unser Serviceportal klären.