Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 41 Nächste Version anzeigen »

Für verschiedene Anwendungsszenarien wurden unterschiedliche KV-Connect Anwendungen von der kv.digital GmbH spezifiziert und den jeweiligen Softwareherstellern kostenfrei zur Implementierung bereitgestellt:






Mit der 1ClickAbrechnung via KV-Connect können niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten ihre Quartalsabrechnung direkt aus dem PVS an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) senden. Sie ist eine sichere Transportmöglichkeit für die Online-Quartalsabrechnung an die KV. Seit dem Sommer 2014 steht eine erweiterte Variante der 1ClickAbrechnung 2.0 zur Verfügung. Damit ist auch der Versand von Testabrechnungen und signierten Sammelerklärungen möglich, sofern Ihre KV dies anbietet.

Der Begriff eDokumentation steht für das elektronische Dokumentieren in der Qualitätssicherung. In der Qualitätssicherung wird es immer öfter notwendig, dass die Dokumentation elektronisch erfolgt.

Die elektronischen Dokumentation Hautkrebsscreening hat sich zum Ziel gesetzt, Hautkrebserkrankungen frühzeitig zu erkennen, zu behandeln und damit die Mortalität und Morbidität zu senken. Auf Grundlage der Früherkennungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist seit 2009 die Dokumentation ausschließlich in elektronischer Form möglich.

Die KV-Connect Anwendungen im Kontext des eTerminservice unterstützen die Vermittlung von Facharztterminen über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen.

Die Anwendung "eTerminservice-Vermittlungscode" versetzt den Nutzer in die Lage, den Terminservicestellen weitergehende Informationen zu einem Vermittlungscode zu übertragen und auf elektronischem Weg einen Vermittlungscode zu erhalten. 

Mittels der Anwendung "eTerminservice-TSS-Abrechnungsinformation" kann der Arzt die abrechnungsrelevanten Informationen zu durchgeführten Terminen, welche über den eTerminservice der KVen vermittelt wurden, abrufen.

Der eArztbrief über KV-Connect erlaubt eine schnelle, sichere und strukturierte Übermittlung qualitativ aussagekräftiger Informationen bis hin zu bewegten Bildsequenzen. Neben der Sicherheit kann durch die Nutzung des eArztbriefes auch die Wirtschaftlichkeit in der medizinischen Versorgung erhöht werden. 

Zwischen dem GKV-Spitzenverband und der KBV wurde die Verwendung von digitalen Mustern für die vertragsärztliche Versorgung für definierte UseCases abgestimmt. Als erste Muster, die im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung genutzt werden können, wurden in der Anlage 2b des Bundesmantelvertrages-Ärzte die Muster 6, 10 und 10A beschrieben. Die UseCases für die Nutzung des Musters 6 regelt der BMV-Ä.

Laborüberweisungen (Muster 10) und Anforderungsscheine für Laboruntersuchungen (Muster 10A) können seit dem 1. Juli 2017 auch digital erstellt und ausgetauscht werden (siehe dazu Anlage 2b BMV-Ä). Auf diese Weise wird eine durchgängig digitale Kommunikation zwischen Praxen und Laboren ermöglicht, Medienbrüche beseitigt und die Patientensicherheit verbessert.

Um es den KV-Connect Nutzern zu ermöglichen, Nachrichten mit Inhalten, die nicht bereits in veröffentlichten Spezifikationen der kv.digital GmbH beschrieben sind, direkt aus ihren Primärsystemen über KV-Connect an andere Teilnehmer zu versenden, kann die „eNachricht“ verwendet werden. Die eNachricht erlaubt es den Anwendern, mittels kurzer Nachrichten Informationen über den sicheren Kommunikationsdienst KV-Connect auszutauschen, aber auch vielfältige und umfangreiche Dateien als Anlage der Nachrichten zu versenden. 

Die Disease-Management-Programme nach RSAV (Risikostrukturausgleich-Verordnung) wurden mit dem Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 10. Dezember 2001 eingeführt. Dies entsprach einem Vorschlag aus einem Gutachten von Karl Lauterbach und Eberhard Wille für die Verbände der Gesetzlichen Krankenversicherung.[2] Sie sind den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vorbehalten, da die Anzahl der am DMP teilnehmenden Patienten sich auf die Berechnung des Risikostrukturausgleichs auswirkte. Für eingeschriebene (d. h. teilnehmende) Versicherte wurden von 2003 bis 2008 neben den übrigen Versicherten eigene Profile gebildet, auf deren Basis ein gesonderter Ausgleich unter Berücksichtigung von durchschnittlichen Leistungsausgaben dieser Versichertengruppe stattfindet. Dies führte dazu, dass die Krankenkassen für solche eingeschriebenen Versicherten die Durchschnittsausgaben dieser Versichertengruppen aus dem RSA zugerechnet bekamen und nicht nur die wesentlich geringeren Zuweisungen, die sich aufgrund von Alter und Geschlecht ergaben. Die Indikationen, für die DMP nach RSAV durchgeführt werden können, werden vom Gesetzgeber festgelegt. Im Einzelnen sind dies zurzeit:

  • Brustkrebs
  • Diabetes mellitus Typ II
  • Koronare Herzkrankheit (KHK)
  • Diabetes mellitus Typ I
  • Chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen (COPD)

  • Asthma bronchiale

DALE-UV steht für „Daten-Austausch für Leistungs-Erbringer der Gesetzlichen Unfall-Versicherungen“. 

Das „Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen“ (LZG.NRW) erfasst die durchgeführten Kinder-Früherkennungsuntersuchungen in Nordrhein-Westfalen. Für jedes Kind, das an einer Früherkennungsuntersuchung (U5 bis U9) teilgenommen hat, übersendet die Praxis eine papierne Bestätigung. Diese Früherkennungsmeldungen können als Datensätze an das LZG.NRW mit KV-Connect übermittelt werden.

U-Teilnahme ist zurzeit noch eine regionale Anwendung. Aber neben Nordrhein-Westfalen gibt es noch weitere Bundesländer, die Interesse an der Anwendung haben.

Die Kommunikation zwischen den Fachärzten für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Transfusionsserologie, Zytologie oder Pathologie und den an sie überweisenden Ärzten nimmt einen hohen Stellenwert ein. Die Herausforderungen, die an die Labordatenkommunikation gestellt werden, sind vielfältig. So sollte der Auftrag für eine laboratoriumsmedizinische Untersuchung alle notwendigen Informationen enthalten, die es dem Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Transfusionsserologie, Zytologie oder Pathologie ermöglicht, einen qualitativ hochwertigen Befund unter Berücksichtigung aller relevanten Informationen zum Patienten zu erstellen.
Der Befund, das Ergebnis der Arbeit im Labor, sollte so erstellt werden können, dass das Softwaresystem des anfordernden Arztes diesen weitgehend automatisiert in die Patientenakte einpflegen kann und dem Anwender diese allumfassend darstellen kann.
An jedem Arbeitstag fallen durchschnittlich in Deutschland eine Million Kommunikationsvorgänge im Kontext mit der laboratoriumsmedizinischen Versorgung der Patienten an. Für die Übertragung der Daten müssen die eingesetzten Kommunikationssysteme sicherstellen, dass diese schnell, sicher und verlässlich den Empfänger erreichen, um einen zeitnahen Beginn der Analytik und der Behandlung der Patienten sicherzustellen. Hierzu bietet KV-Connect die Anwendungen LDT Auftrag und LDT Befund an.

ePVS ist also der sichere Weg Abrechnungsdaten der Privatliquidation einfach und bequem aus der Anwendung heraus an seinen Abrechnungsdienstleister via KV-Connect zu übertragen.

Mit KV-Connect können Leistungserbringer ihre QS-Daten an die Datenannahmestellen senden. Die Weiterverarbeitung, sowie der weitere Versand der Daten an die Vertrauensstelle (VST) bzw. Bundesauswertungsstelle (BAS) wird über andere Systeme abgedeckt. Für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten ist die relevante Datenannahmestelle die jeweils zuständige KV. 


Eine Übersicht, welche Softwaresysteme welche Anwendungen umgesetzt und das Audit der kv.digital GmbH erfolgreich absolviert haben, finden Sie im Auditregister.



  • Keine Stichwörter