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KIM – Kommunikation im Medizinwesen



Die Telematikinfrastruktur (TI) soll als zentrale Infrastruktur für eine sichere Kommunikation im Gesundheitswesen etabliert werden. Über die Unterstützung der Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte hinaus muss sie nach § 291b Absatz 1e SGB V dafür den sicheren Austausch medizinischer Dokumente auch ohne Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte ermöglichen. Um dies zu gewährleisten, legt die gematik GmbH funktionale und technische Vorgaben für entsprechende sichere Übermittlungsverfahren in der Telematikinfrastruktur fest, erstellt Prüfkriterien für die korrekte Umsetzung und lässt entsprechende Dienste auf Antrag der Anbieter zu.


Die gematik GmbH hat die Anwendung „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) als ein sicheres Übermittlungsverfahren festgelegt und die Spezifikationen dazu veröffentlicht.
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) bekommt die Kassenärztliche Bundesvereinigung gemäß § 291b Abs. 1e Satz 3 (neu) SGB V die Möglichkeit, für die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie deren Mitglieder einen zugelassenen Dienst für ein sicheres Verfahren zur Übermittlung medizinischer Dokumente zur Verfügung zu stellen.


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